Finanzierung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026

Was die Pflegekasse 2026 zahlt — und wie Sie Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag richtig kombinieren. Mit Rechenbeispielen aus unserer Beratung in Hamburg.

Stand: April 2026 · Gelesen in etwa 8 Minuten

Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung: Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten, nicht die ganzen. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Pflegegrad und davon ab, wie Sie die Pflege organisieren — zuhause mit Angehörigen, mit einem Pflegedienst oder in Kombination. Hier erfahren Sie, was die Pflegekasse in 2026 im Einzelnen zahlt und wie Sie die Leistungen clever kombinieren.

Pflegegeld oder Sachleistung — was ist der Unterschied?

Pflegegeld bekommen Sie auf Ihr Konto überwiesen, wenn Sie die Pflege selbst organisieren — meist durch Angehörige. Sie können das Geld frei verwenden, es ist quasi eine Anerkennung der häuslichen Pflege.

Pflegesachleistungen sind Pflegeleistungen, die ein Pflegedienst wie wir erbringt. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab — Sie sehen davon in der Regel nichts.

Kombinationsleistung ist die Mischung aus beidem: Teil Pflegedienst, Teil Angehörige. Wenn Sie zum Beispiel 60 Prozent des Sachleistungsanspruchs über uns abrufen, bekommen Sie 40 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich.

Die Leistungen in 2026 — Übersicht pro Pflegegrad

Hier die monatlichen Beträge, Stand 1. Januar 2025 (gilt auch für 2026 — die nächste gesetzliche Anpassung ist für 2028 geplant):

PflegegradPflegegeld (Mon.)Sachleistung (Mon.)Entlastung (Mon.)
Pflegegrad 1131 €
Pflegegrad 2347 €796 €131 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €131 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €131 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €131 €

Zusätzliche Leistungen, die oft vergessen werden

Wie Sie die Leistungen clever kombinieren

Ein Beispiel aus unserer Beratung: Ehepaar aus Eimsbüttel, Frau mit Pflegegrad 3, der Mann pflegt überwiegend selbst. Der Pflegedienst kommt drei Mal pro Woche für die Grundpflege. Das sind etwa 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs — macht rund 599 € Pflegedienst-Leistungen. Der Rest (60 Prozent) des Sachleistungsanspruchs wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt: 60 Prozent von 599 € Pflegegeld = 359 €. Plus 131 € Entlastungsbetrag für einen Betreuungsdienst am Samstagnachmittag. Insgesamt bekommt die Familie also pro Monat rund 1.089 € Unterstützung von der Pflegekasse.

Was bei Behandlungspflege zusätzlich gilt

Medizinische Behandlungspflege (Medikamente stellen, Spritzen, Wundversorgung, Verbandswechsel) läuft nicht über die Pflegekasse, sondern über die Krankenkasse — auf ärztliche Verordnung. Häufig vergessen: Auch die Medikamentengabe im Tablettenschälchen oder die Augentropfen zählen zur Behandlungspflege.

Praktisch: So rechnen wir als Pflegedienst mit Ihnen ab

Bei uns gilt: Wir rechnen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse ab. Sie bekommen monatlich eine transparente Übersicht, in der Sie sehen, was abgerechnet wurde. Ein Eigenanteil entsteht nur dann, wenn der Pflegekassen-Anspruch (Sachleistung + Entlastung) überschritten wird. Wir sagen Ihnen schon im Erstgespräch transparent, was in Ihrer konkreten Situation auf Sie zukommt — ohne versteckte Posten.


Häufige Fragen

Werden die Beträge der Pflegekasse 2026 noch einmal erhöht?

Die letzte reguläre Erhöhung war zum 1. Januar 2025 (+4,5 Prozent). Die nächste planmäßige Anpassung ist für 2028 vorgesehen. Dazwischen kann der Gesetzgeber über Inflationsanpassungen entscheiden.

Muss ich das Pflegegeld versteuern?

Nein. Pflegegeld ist steuerfrei — solange es an die pflegende Person weitergegeben wird, die die Pflege tatsächlich durchführt. Es gilt als Anerkennung einer sittlichen Pflicht und ist weder Einkommen noch Lohn.

Kann ich den Pflegedienst wechseln?

Ja, jederzeit — mit einer in der Regel kurzen Kündigungsfrist (meist zwei Wochen zum Monatsende, genaue Regelung steht in Ihrem Pflegevertrag). Wir helfen Ihnen beim Wechsel, wenn Sie sich für uns entscheiden.

Bekomme ich Pflegegeld auch im Urlaub oder bei Krankenhausaufenthalt?

Pflegegeld wird in voller Höhe bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn die pflegende Person verhindert ist — das ist die Verhinderungspflege. Bei Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person wird das Pflegegeld in voller Höhe für die ersten vier Wochen weitergezahlt.

Wie bekomme ich eine höhere Einstufung, wenn sich der Bedarf ändert?

Sie stellen einen formlosen Antrag auf Höherstufung bei Ihrer Pflegekasse. Das Verfahren läuft wie der Erstantrag — Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, Bescheid innerhalb von 25 Arbeitstagen.

Diese Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung. Für Ihre persönliche Situation beraten wir Sie gerne kostenfrei unter 040 558 238 171.

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