Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen einmal frei? Urlaub, einen Arzttermin, einen ruhigen Nachmittag? Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 € pro Jahr. Wir sind da, wenn Sie es nicht sein können.
Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung , und gleichzeitig eine der am seltensten genutzten. Viele Angehörige wissen nicht, dass ihnen dieser Anspruch zusteht. Wir klären auf, beantragen für Sie und übernehmen die Vertretung.
Sie brauchen nur einen Teil? Sie wollen etwas, das nicht oben steht? Wir hören zu und bauen gemeinsam Ihren Pflegeplan.
Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz vergehen in der Regel 7 bis 14 Tage. Bei akuten Situationen , etwa nach einer Krankenhausentlassung , sind wir auch binnen 24 Stunden einsatzbereit.
Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch, kostenfrei.
Wir planen die Vertretungszeit nach Ihren Wünschen.
Ihre Vertretung übernimmt die gewohnte Pflege.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistung, Ihrem Pflegegrad und der Kostenträgerzuordnung ab. Wir erstellen vor Beginn einen transparenten Kostenvoranschlag und rechnen direkt mit den Kassen ab.
Maximaler Jahresbetrag (2026). Bei Nicht-Ausschöpfung verfällt der Anspruch am Jahresende.
Zusätzlich nutzbar durch Umwidmung aus der Kurzzeitpflege , so stehen bis zu 2.491 € jährlich zur Verfügung.
→ Detaillierte Übersicht aller Leistungsbeträge finden Sie auf der Seite Kosten & Finanzierung.
Seit 2024 nicht mehr zwingend. Für die klassische Verhinderungspflege reicht ein anerkannter Pflegegrad (ab 2). Wir prüfen Ihren Fall individuell.
Ja. Stundenweise (bis zu 8 h pro Tag) ist besonders beliebt, zum Beispiel für einen Friseurtermin, einen Kinobesuch oder einen Arztbesuch.
Nicht verbrauchte Mittel verfallen zum 31.12. jeden Jahres. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch sinnvoll auszuschöpfen.
Ein Anruf, ein Hausbesuch, ein ehrliches Gespräch. Ohne Vertrag, ohne Druck, ohne versteckte Kosten.