Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen, Verbandswechsel , ärztlich verordnete Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden. Durchgeführt von examinierten Fachkräften.
Behandlungspflege umfasst alle Leistungen, die ärztlich verordnet sind und die aus medizinischen Gründen nicht von Ihnen selbst oder Angehörigen durchgeführt werden können. Grundlage ist eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes (Muster 12).
Sie brauchen nur einen Teil? Sie wollen etwas, das nicht oben steht? Wir hören zu und bauen gemeinsam Ihren Pflegeplan.
Vom ersten Anruf bis zum ersten Einsatz vergehen in der Regel 7 bis 14 Tage. Bei akuten Situationen , etwa nach einer Krankenhausentlassung , sind wir auch binnen 24 Stunden einsatzbereit.
Ihr Arzt stellt eine Verordnung (Muster 12) aus.
Wir übernehmen die Einreichung bei der Krankenkasse.
Nach Genehmigung starten wir zeitnah mit der Versorgung.
Regelmäßige Berichte an den verordnenden Arzt.
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistung, Ihrem Pflegegrad und der Kostenträgerzuordnung ab. Wir erstellen vor Beginn einen transparenten Kostenvoranschlag und rechnen direkt mit den Kassen ab.
Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung.
Rezeptgebühr pro Verordnung. Befreiungen (Chronikerregelung) berücksichtigen wir automatisch.
→ Detaillierte Übersicht aller Leistungsbeträge finden Sie auf der Seite Kosten & Finanzierung.
In dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden. Bei planbarer Versorgung (z. B. nach Klinikentlassung) meist ab dem nächsten Werktag.
Ja. Wir sind im Austausch mit allen Hamburger Haus- und Facharztpraxen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Rezeptbesorgung.
Für 24-Stunden-Intensivversorgung verweisen wir auf spezialisierte Partner und koordinieren den Übergang persönlich.
Ein Anruf, ein Hausbesuch, ein ehrliches Gespräch. Ohne Vertrag, ohne Druck, ohne versteckte Kosten.